Das Aufstellen einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zählt als Baumaßnahme, die unter das Bauplanungsrecht fällt. Hier ist immer eine Baugenehmigung erforderlich.
Die Entscheidung, ob eine entsprechende Genehmigung erteilt wird, obliegt hierbei immer der betreffenden Kommune.
Wir führen für Sie das Genehmigungsverfahren durch!
Was können wir
für Sie tun?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Planungs- und Ingenieurbüro Linck
Dipl.-Ing. Christopher Linck
Deichstraße 44
21785 Belum
Tel: (04752) 841 007
Mobil: (0170) 910 000 3
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