Das Aufstellen einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zählt als Baumaßnahme, die unter das Bauplanungsrecht fällt. Hier ist immer eine Baugenehmigung erforderlich.
Die Entscheidung, ob eine entsprechende Genehmigung erteilt wird, obliegt hierbei immer der betreffenden Kommune.
Wir führen für Sie das Genehmigungsverfahren durch!
Was können wir
für Sie tun?
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Planungs- und Ingenieurbüro Linck
Dipl.-Ing. Christopher Linck
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21785 Belum
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